BFSG 2026: Bußgelder, Abmahnungen und was jetzt zu tun ist

16. April 2026 · Christian Eiteneuer · 10 Min. LesezeitEvergreenBFSG AbmahnungBFSG StrafeBarrierefreiheitsstärkungsgesetz BußgeldBFSG Abmahnung erhaltenBFSG Kontrolle

Seit Sommer 2025 verschickt die CLAIM Rechtsanwalts GmbH Abmahnungen wegen fehlender Barrierefreiheit — mit Vergleichsforderungen von rund 595,00 €. Seit Februar 2026 zieht die Berliner Kanzlei MK nach, diesmal mit Forderungen von über 2.700,00 €. Parallel dazu hat die Marktüberwachungsstelle MLBF in Magdeburg ihre Arbeit aufgenommen und kontrolliert aktiv.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist keine abstrakte Pflicht mehr. Es hat Konsequenzen — finanzielle und rechtliche. Dieser Artikel erklärt, welche Bußgelder und Abmahnkosten tatsächlich drohen, wer betroffen ist und welche konkreten Schritte du jetzt unternehmen solltest.

Wichtig: Dieser Artikel informiert über die aktuelle Rechtslage. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei einer konkreten Abmahnung solltest du immer einen Fachanwalt einschalten.

Was ist das BFSG und seit wann gilt es?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die europäische Richtlinie über Barrierefreiheitsanforderungen (European Accessibility Act, EAA) in deutsches Recht um. Es gilt seit dem 28. Juni 2025 und verpflichtet Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei zu gestalten.

Konkret betroffen sind unter anderem Online-Shops, E-Commerce-Plattformen, Bankdienstleistungen, Telekommunikationsdienste, E-Books und Selbstbedienungsterminals. Die technische Grundlage bildet der europäische Standard EN 301 549, der wiederum auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA basiert.

Das bedeutet in der Praxis: Textalternativen für Bilder, vollständige Tastaturbedienbarkeit, Farbkontraste von mindestens 4,5:1, verständliche Fehlermeldungen in Formularen und eine robuste Codebasis, die mit Screenreadern funktioniert. Dazu kommt eine eigenständige Pflicht, die viele übersehen: die Barrierefreiheitserklärung.

💡 Kostenloser BFSG-Check: Teste deine Website auf WCAG-Verstöße — jetzt starten.

Welche Bußgelder drohen nach dem BFSG?

§ 37 BFSG legt den Bußgeldrahmen fest. Die Beträge richten sich nach Art, Schwere, Dauer und Wiederholungsgefahr des Verstoßes:

  • Formale Verstöße (z. B. fehlende Barrierefreiheitserklärung, fehlende CE-Kennzeichnung bei Produkten): bis zu 10.000,00 €
  • Schwere Verstöße (z. B. grundlegende Barrierefreiheitsmängel, die den Zugang für Menschen mit Behinderungen erheblich einschränken): bis zu 100.000,00 €
  • Im Extremfall kann die Behörde den Vertrieb untersagen — das bedeutet: dein Online-Shop darf nicht mehr betrieben werden
    Bußgelder werden von den Marktüberwachungsbehörden verhängt und laufen unabhängig von zivilrechtlichen Abmahnungen. Wer eine private Abmahnung erhält und bezahlt, die Website aber nicht anpasst, bleibt im behördlichen Fokus. Das eine schützt nicht vor dem anderen.

Ordnungswidrigkeiten nach dem BFSG verjähren nach zwei Jahren — gerechnet ab dem Ende des Verstoßes, nicht ab dessen Entdeckung. Die Uhr läuft also erst, wenn du das Problem tatsächlich behoben hast.

Zwei Abmahnwellen: CLAIM und Kanzlei MK

Seit Inkrafttreten des BFSG haben sich zwei Abmahnwellen herauskristallisiert, die sich in Vorgehensweise und Forderungshöhe deutlich unterscheiden.

Die CLAIM-Welle (seit Sommer 2025)

Die Hamburger CLAIM Rechtsanwalts GmbH verschickt seit August 2025 Schreiben im Auftrag eines Webdienstleisters. Die Forderungen liegen bei rund 595,00 € als Vergleichsangebot. Statt einer klassischen Unterlassungserklärung wird eine Zahlung gegen Erledigung angeboten, mit einer typischen Zahlungsfrist von 10 Tagen und drei Monaten für die technische Umsetzung.

Viele Fachanwälte stufen diese Schreiben als formell angreifbar ein. Häufige Kritikpunkte: kein nachweisbares Wettbewerbsverhältnis zum abgemahnten Unternehmen, pauschale Vorwürfe ohne konkrete Darstellung der einzelnen Verstöße und ein unklarer rechtlicher Rahmen.

Die Kanzlei-MK-Welle (seit Februar 2026)

Die Berliner Kanzlei MK (Michael Krause) hat die Latte höher gelegt. Ihre Abmahnungen enthalten echte Unterlassungsansprüche und eine Gesamtforderung von rund 2.706,18 € — zusammengesetzt aus 1.784,10 € Abmahnkosten und 490,00 € für einen „Barrierefreiheits-Prüfbericht" der K3 International GmbH.

Diese Schreiben sind formell sauberer als die CLAIM-Abmahnungen. Es werden konkrete WCAG-Fehler benannt, und gerichtliche Schritte (einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage) werden explizit angedroht. Fachanwälte empfehlen, diese Abmahnungen ernst zu nehmen, auch wenn sie nach wie vor augenscheinlich mit KI-Unterstützung als Standardschreiben erstellt werden.

Was die häufigsten Abmahngründe sind

Die beanstandeten Verstöße betreffen in den meisten Fällen keine exotischen technischen Mängel, sondern grundlegende Anforderungen: fehlende Alternativtexte bei Bildern, zu geringe Farbkontraste, Formulare ohne Tastaturunterstützung und fehlende oder mangelhafte Barrierefreiheitserklärungen.

Wie steht deine Website aktuell da?
Der kostenlose BFSG-Scanner prüft deine Seite auf WCAG-2.1-Verstöße und zeigt dir konkrete Lösungsvorschläge — in weniger als einer Minute, ohne Registrierung.
→ Jetzt kostenlos prüfen

Sind BFSG-Verstöße überhaupt abmahnfähig?

Das ist die zentrale rechtliche Frage, die bisher kein Gericht abschließend beantwortet hat (Stand: April 2026). Die Argumentation der abmahnenden Kanzleien stützt sich auf § 3a UWG: Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, die auch das Marktverhalten regeln, können als unlauterer Wettbewerb gewertet werden.

Unterstützung für diese Einschätzung liefern die BGH-Urteile vom März 2025 zu DSGVO-Verstößen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Datenschutzverstöße per UWG abmahnfähig sind. Juristen werten das als Indiz, dass es beim BFSG ähnlich ausgehen könnte. Erste Urteile zu BFSG-Abmahnungen werden für die zweite Jahreshälfte 2026 erwartet.

Bis dahin gilt: Die Rechtslage ist offen. Aber das Risiko, dass Gerichte Abmahnungen bestätigen, ist nicht zu unterschätzen — erst recht, wenn die formellen Mängel der frühen Abmahnungen in neueren Schreiben bereits behoben wurden.

Die MLBF: Behördliche Kontrolle seit September 2025

Neben den privaten Abmahnungen gibt es eine zweite Durchsetzungsebene: die behördliche Marktüberwachung. Die Bundesländer haben per Staatsvertrag eine gemeinsame Marktüberwachungsstelle geschaffen, die MLBF AöR (Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen) mit Sitz in Magdeburg.

Die MLBF hat am 26. September 2025 formal ihre Arbeit aufgenommen und verfügt anfangs über rund 70 Mitarbeiter. Seit Januar 2026 werden Kontrollen intensiviert und Dokumentationspflichten konsequent eingefordert.

Die Prüfungen erfolgen stichprobenartig oder auf Beschwerden von Verbrauchern und Verbänden hin. Dabei wird zwischen zwei Prüfarten unterschieden:

Formale Prüfung: Sind die erforderlichen Dokumente vorhanden? Gibt es eine Barrierefreiheitserklärung auf der Website? Liegt eine Konformitätserklärung vor?

Materielle Prüfung: Ist die Website oder App tatsächlich barrierefrei nutzbar? Hier kommen neben automatisierten Tests auch manuelle Prüfungen zum Einsatz.

Stellt die MLBF Verstöße fest, folgt zunächst eine Aufforderung zur Nachbesserung innerhalb einer Frist. Wird die Konformität nicht fristgerecht hergestellt, drohen Bußgelder und im Extremfall Vertriebsverbote.

Bin ich überhaupt betroffen? Die Kleinstunternehmen-Ausnahme

Die Ausnahme für Kleinstunternehmen ist der Strohhalm, an den sich viele klammern. Tatsächlich gibt es eine Befreiung — aber sie ist enger gefasst, als die meisten denken.

Du bist von den Dienstleistungspflichten befreit, wenn du beide Kriterien gleichzeitig erfüllst: weniger als 10 Beschäftigte und unter 2 Mio. € Jahresumsatz (oder Jahresbilanzsumme). Sobald auch nur eines der beiden Kriterien überschritten wird, gilt das BFSG vollständig.

Für Produkte (Smartphones, Computer, E-Book-Reader, Terminals) gibt es keine Größenausnahme. Wer solche Produkte verkauft, ist unabhängig von der Unternehmensgröße verpflichtet.

Reine B2B-Angebote fallen nach aktuellem Verständnis nicht unter das BFSG, solange über die Website keine Verbrauchergeschäfte abgeschlossen werden können. Allerdings ist diese Abgrenzung in der Praxis oft unscharf — ein B2B-Shop, der auch Privatkunden zugänglich ist, wird im Zweifel als B2C gewertet.

Was du jetzt tun solltest: 5 konkrete Schritte

Ob du eine Abmahnung erhalten hast oder dem zuvorkommen willst — folgende Schritte sind sinnvoll:

1. Status quo prüfen. Lass deine Website auf WCAG-2.1-Verstöße scannen. Der kostenlose BFSG-Check zeigt dir in unter einer Minute, wo die größten Baustellen liegen. Automatisierte Scanner erkennen nicht alle Probleme, aber sie decken die häufigsten Fehler zuverlässig auf: fehlende Alt-Texte, Kontrastprobleme, unbeschriftete Formularfelder.

2. Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen. Das ist eine eigenständige Pflicht und einer der häufigsten Abmahngründe. Die Erklärung dokumentiert den aktuellen Stand der Barrierefreiheit, benennt bekannte Einschränkungen und bietet eine Kontaktmöglichkeit für Feedback. Die Kontaktdaten der MLBF gehören ebenfalls hinein.

3. Quick Wins umsetzen. Die sechs häufigsten WCAG-Fehler sind seit sieben Jahren dieselben: zu geringe Farbkontraste, fehlende Alt-Texte, unbeschriftete Formularfelder, leere Links, fehlende Dokumentsprache und leere Buttons. Diese lassen sich in den meisten Fällen mit überschaubarem Aufwand beheben. Wenn du einen Shopify-Shop oder eine WordPress-Seite betreibst, findest du CMS-spezifische Anleitungen auf unseren Prüfseiten.

4. Bei einer Abmahnung: Frist notieren, Anwalt einschalten. Nicht bezahlen, aber auch nicht ignorieren. Fristversäumnisse können die Kosten erheblich steigern, weil die Gegenseite einstweilige Verfügungen oder Klagen einleiten kann. Ein Fachanwalt prüft, ob die Abmahnung formell korrekt ist, ob ein Wettbewerbsverhältnis besteht und ob dein Unternehmen überhaupt in den Anwendungsbereich des BFSG fällt.

5. Barrierefreiheit als laufenden Prozess verstehen. Einmal scannen und drei Fehler fixen reicht nicht. Jede Änderung an der Website — neue Produkte, neue Seiten, Theme-Updates — kann neue Barrieren einführen. Regelmäßige Prüfungen sind der einzige nachhaltige Schutz.

95,9 % aller Websites haben Fehler — du bist nicht allein

Falls du dich fragst, wie weit verbreitet das Problem ist: Der WebAIM Million Report vom März 2026 hat die eine Million meistbesuchten Websites analysiert. Das Ergebnis: 95,9 % aller Startseiten weisen mindestens einen WCAG-Fehler auf. Im Schnitt wurden 56,1 Fehler pro Seite gefunden — ein Anstieg von über 10 % gegenüber dem Vorjahr.

Für den deutschen Markt sieht es nicht besser aus. Laut einer Untersuchung von Aktion Mensch und Google sind rund 80 % der deutschen Online-Shops nicht barrierefrei. Der Gisma Barrierefreiheits-Check 2026 zeigt zwar einen Fortschritt (11,84 % vollständig barrierefrei gegenüber 6,53 % im Vorjahr), aber das Niveau ist insgesamt immer noch niedrig.

Das bedeutet: Die meisten Websites haben Handlungsbedarf. Aber es bedeutet auch, dass du mit vergleichsweise wenig Aufwand besser dastehen kannst als der Großteil deiner Konkurrenz — und damit dein Abmahnrisiko deutlich senkst.

Häufige Fragen zu BFSG-Bußgeldern und Abmahnungen

Wer ist vom BFSG betroffen?

Vom BFSG sind alle privatwirtschaftlichen Unternehmen betroffen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher (B2C) digital anbieten. Die Ausnahme für Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und unter 2 Mio. € Jahresumsatz) gilt nur für Dienstleistungen. Für Produkte gibt es keine Größenausnahme.

Was kostet eine BFSG-Abmahnung?

Die Kosten variieren je nach Absender. Die CLAIM-Abmahnungen fordern rund 595,00 €. Die neueren Schreiben der Kanzlei MK belaufen sich auf etwa 2.706,18 €, zusammengesetzt aus Abmahnkosten und Kosten für den Prüfbericht. Dazu kommen eigene Anwaltskosten. Wird die Abmahnung ignoriert und gerichtlich eskaliert, steigen die Kosten schnell in den mittleren bis hohen vierstelligen Bereich.

Kann ich eine BFSG-Abmahnung einfach ignorieren?

Davon raten Fachanwälte ab. Auch wenn die Abmahnung formelle Mängel haben sollte, kann die Gegenseite nach Fristablauf einstweilige Verfügungen oder Klagen einreichen. Das treibt die Kosten erheblich nach oben. Die richtige Strategie: Frist notieren, Anwalt einschalten, Abmahnung prüfen lassen.

Wie hoch sind die BFSG-Bußgelder?

§ 37 BFSG sieht Bußgelder von bis zu 10.000,00 € bei formalen Verstößen und bis zu 100.000,00 € bei schweren Verstößen vor. Die Höhe richtet sich nach Art, Schwere, Dauer und Wiederholungsgefahr. Bußgelder sind nicht steuerlich absetzbar.

Schützt mich eine Zahlung an die Abmahnkanzlei vor der Behörde?

Nein. Behördliche Kontrollen durch die MLBF laufen unabhängig von zivilrechtlichen Abmahnungen. Wer eine Abmahnung bezahlt, aber die Website nicht anpasst, bleibt im behördlichen Fokus und riskiert zusätzlich Bußgelder.

Gibt es schon Gerichtsurteile zu BFSG-Abmahnungen?

Bisher nicht (Stand: April 2026). Ob BFSG-Verstöße per UWG abmahnfähig sind, hat noch kein Gericht entschieden. Erste Urteile werden für die zweite Jahreshälfte 2026 erwartet. Die BGH-Urteile vom März 2025 zur Abmahnfähigkeit von DSGVO-Verstößen gelten als Indiz, dass es beim BFSG ähnlich ausgehen könnte.

Fazit: Handeln ist günstiger als Abwarten

Die Schonfrist ist vorbei. Das BFSG wird durchgesetzt — durch private Abmahnungen und durch behördliche Kontrollen. Die Frage ist nicht mehr, ob Unternehmen handeln müssen, sondern wie schnell.

Die gute Nachricht: Die häufigsten Fehler sind bekannt und lösbar. Alt-Texte, Farbkontraste, Formularfelder, Barrierefreiheitserklärung — das sind keine Raketenwissenschaft. Und wer heute anfängt, steht morgen besser da als 95 % aller Websites.

→ Jetzt deine Website kostenlos auf BFSG-Verstöße prüfen


Dieser Artikel informiert über die aktuelle Rechtslage zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei einer konkreten Abmahnung oder einem Bußgeldverfahren wende dich an einen Fachanwalt für IT-Recht oder Wettbewerbsrecht.

Weitere Artikel

Barrierefreiheitserklärung nach BFSG: Pflichtinhalte und Muster

Barrierefreiheitserklärung nach BFSG: Pflichtinhalte und Muster Eine barrierefreie Website hilft dir nur, wenn du sie auch erklärst. Das BFSG verlangt seit dem 28. Juni 2025 von jedem Dienstleistungserbringer nicht nur technische Barrierefreiheit, sondern zusätzlich eine eigenständige Information darüber, wie diese Anforderungen erfüllt werden. In der Praxis wird genau dieser Teil regelmäßig vergessen, obwohl er in praktisch jeder Abmahnung und in jeder MLBF-Prüfung zuerst kontrolliert wird.

BFSG-Abmahnung erhalten: So reagierst du richtig

BFSG-Abmahnung erhalten? Nicht zahlen, nicht ignorieren. 7 Schritte, aktuelle Rechtslage zu CLAIM und Kanzlei MK, Kosten und wie du dich schützt.

Alle Artikel
An unhandled error has occurred. Reload X

Rejoining the server...

Rejoin failed... trying again in seconds.

Failed to rejoin.
Please retry or reload the page.

The session has been paused by the server.

Failed to resume the session.
Please reload the page.