BFSG-Abmahnung erhalten: So reagierst du richtig

16. April 2026 · Barrierefreiheit-Scanner TeamBFSG Abmahnung erhalten was tunBFSG AbmahnungAbmahnung BarrierefreiheitsstärkungsgesetzCLAIM Rechtsanwalts GmbH BFSGKanzlei MK Michael Krause BFSGBFSG Unterlassungserklärung

BFSG-Abmahnung erhalten: So reagierst du richtig

Du hältst gerade ein Schreiben in der Hand. Briefkopf einer Anwaltskanzlei, Aktenzeichen, Forderung in vierstelliger Höhe, Frist von sieben Tagen. Vorwurf: deine Website sei nicht barrierefrei und verstoße gegen das BFSG. Der erste Impuls ist meist falsch, egal ob du zahlen oder den Brief in die Schublade legen willst. Beides kann dich richtig Geld kosten.

Seit August 2025 laufen in Deutschland zwei BFSG-Abmahnwellen parallel, und seit Januar 2026 prüft zusätzlich die zentrale Marktüberwachungsbehörde. Die Schreiben sind real, die Forderungen reichen von rund 600,00 € bis 2.700,00 €. Viele davon sind rechtlich angreifbar, einige nicht. Der Unterschied entscheidet, was du jetzt tun solltest.

Dieser Artikel führt dich durch die 7 Schritte direkt nach Erhalt, zeigt dir die aktuellen Absender mit ihren konkreten Forderungen und erklärt, wann die Abmahnung wahrscheinlich angreifbar ist und wann nicht. Am Ende weißt du, was heute zu tun ist und warum Zahlen allein dein Problem oft nicht löst.

Was genau ist dir da zugestellt worden?

Eine BFSG-Abmahnung ist in der Regel kein Behördenbescheid, sondern ein zivilrechtliches Schreiben einer Anwaltskanzlei. Die Kanzlei behauptet, sie vertrete einen Mitbewerber, dem durch deinen angeblich nicht barrierefreien Shop ein Wettbewerbsnachteil entstanden sei. Rechtsgrundlage: § 3a UWG in Verbindung mit den BFSG-Pflichten.

Das bedeutet zwei Dinge, die du sofort verstehen solltest:

Erstens: Der Staat schickt dir das nicht. Der Staat ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg, und die mahnt nicht ab, sondern verhängt Bußgelder. Eine Anwaltsabmahnung ist privatrechtlicher Natur.

Zweitens: Eine private Abmahnung kann nur durchgesetzt werden, wenn ein echtes Wettbewerbsverhältnis besteht und der Verstoß konkret belegt ist. Beides ist in der ersten Welle systematisch schwach, in der zweiten deutlich besser ausgearbeitet. Mehr dazu gleich.

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Wer mahnt aktuell ab und was fordern sie?

Im Frühjahr 2026 laufen zwei aktive Wellen. Welche du bekommen hast, erkennst du am Briefkopf und an der Forderungshöhe.

Welle 1: CLAIM Rechtsanwalts GmbH (seit August 2025)

Die CLAIMS Rechtsanwalts GmbH verschickt Schreiben im Auftrag des Betreibers der Domain „die-website-experten.de". Der geforderte Vergleichsbetrag liegt bei rund 595,00 €. Die Vorwürfe bleiben pauschal, konkrete Mängel werden nicht benannt, als Beleg dienen Screenshots.

Die IT-Recht Kanzlei hat diese Schreiben früh als rechtlich haltlos eingestuft, mit zwei Hauptargumenten: Der Abmahner ist kein direkter Mitbewerber von Online-Shops, und die Vorwürfe erfüllen nicht die Konkretheit, die § 13 Abs. 2 UWG verlangt. Viele Fachanwälte halten die Welle 1 für angreifbar.

Welle 2: Kanzlei MK | Michael Krause (seit Februar 2026)

Die zweite Welle ist deutlich professioneller. Die Kanzlei MK aus Berlin verschickt Abmahnungen mit einem beigefügten Barrierefreiheits-Prüfbericht der K3 International GmbH, der konkrete WCAG-Verstöße auflistet: fehlende Alt-Texte, Kontrastfehler, nicht bedienbare Formulare.

Die Forderung: 1.784,10 Euro netto vorgerichtlich plus 490 Euro netto Webseitenanalyse-Kosten, insgesamt 2.274 Euro. Je nach Quelle auch Gesamtforderungen um 2.706,18 €. Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch sind sauber getrennt, der Streitwert liegt bei 50.000 €. Diese Schreiben sind formell deutlich stärker und müssen ernst genommen werden.

Behördliche Prüfung parallel dazu

Seit Januar 2026 prüft die MLBF zusätzlich eigenständig. Das ist kein Abmahnschreiben, sondern kann bei Mängeln bis zu 100.000 Euro Bußgeld nach § 37 BFSG nach sich ziehen. Eine Anwaltsabmahnung und ein MLBF-Verfahren können parallel laufen, sie sind rechtlich unabhängig.

7 Schritte direkt nach Erhalt

Arbeite diese Liste der Reihe nach ab. Überspringe keinen Schritt, vor allem nicht die ersten drei.

Schritt 1: Frist notieren, nicht verstreichen lassen

Oben auf dem Schreiben steht eine Frist, meist zwischen 7 und 14 Tagen. Trage dir das Datum sofort im Kalender ein, mit einem Puffer von drei Tagen davor. Fristversäumnis führt fast immer zu einer einstweiligen Verfügung, die teurer wird als die ursprüngliche Forderung.

Schritt 2: Nicht zahlen, nichts unterschreiben

Weder der Vergleichsbetrag noch die Unterlassungserklärung gehören in den ersten 24 Stunden unterschrieben. Eine unüberlegte Zahlung kann als Schuldeingeständnis gewertet werden, und die vorformulierte Unterlassungserklärung ist praktisch immer zu weit gefasst.

Wer eine Unterlassungserklärung unterschreibt, verpflichtet sich für unbestimmte Zeit. Bei jedem künftigen technischen Fehler deiner Seite droht dann eine Vertragsstrafe im vier- bis fünfstelligen Bereich. Das ist das eigentliche Risiko, nicht die Erstforderung.

Schritt 3: Abmahnschreiben vollständig sichern

Scanne oder fotografiere das Schreiben inklusive Umschlag, Datum des Eingangs und allen Anlagen. Bei der Kanzlei MK liegt ein K3-Prüfbericht bei, den du komplett benötigst. Exportiere außerdem deine Website im aktuellen Zustand (Screenshots der abgemahnten Seiten, besser noch: einen vollständigen HTML-Snapshot).

Schritt 4: Prüfen, ob du überhaupt unter das BFSG fällst

Das ist der wichtigste Selbstcheck. Wenn du gleichzeitig weniger als 10 Beschäftigte hast und unter 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme bleibst, giltst du als Kleinstunternehmen und bist von den BFSG-Pflichten für Dienstleistungen befreit. Ein Online-Shop zählt rechtlich als Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr. Für reine Produktanbieter (etwa Hardwarehersteller) gilt diese Ausnahme allerdings nicht.

Wenn du unter die Ausnahme fällst, ist deine Position stark. Ein kurzer Nachweis durch einen Anwalt reicht dann in der Regel, die Abmahnung zurückzuweisen. Mehr zum Geltungsbereich findest du im Ratgeber BFSG-Pflicht: Bin ich überhaupt betroffen?.

Schritt 5: Echten Zustand deiner Website dokumentieren

Lass einen technischen Check laufen, bevor du reagierst. Es macht einen massiven Unterschied, ob die im Prüfbericht aufgeführten Mängel tatsächlich existieren oder ob der Bericht Fehler ausweist, die nicht vorliegen. Fehlerhafte Prüfberichte gab es in beiden Wellen bereits mehrfach.

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Schritt 6: Fachanwalt einschalten

Für eine Abmahnung über 500,00 € lohnt sich fast immer ein Fachanwalt für Wettbewerbsrecht oder IT-Recht. Viele bieten eine Ersteinschätzung für 100,00 € bis 250,00 € an, manche sogar kostenlos. Der Anwalt prüft vier Punkte:

Besteht ein echtes Wettbewerbsverhältnis zwischen Abmahner und dir? Sind die gerügten Verstöße konkret und technisch korrekt belegt? Sind die Formalien nach § 13 Abs. 2 UWG eingehalten? Und fällst du überhaupt unter das BFSG?

Fällt auch nur einer dieser Punkte negativ aus, kippt die ganze Abmahnung in der Regel.

Schritt 7: Modifizierte Unterlassungserklärung vorbereiten lassen

Wenn dein Anwalt zum Schluss kommt, dass mindestens ein Teil der Vorwürfe berechtigt ist, gibt er eine modifizierte Unterlassungserklärung ab. Die hat zwei Vorteile: Sie ist enger formuliert als die Vorlage der Kanzlei, und sie erkennt die Forderung nicht vollumfänglich an. Die Zahlungspflicht lässt sich oft deutlich reduzieren.

Was dich eine BFSG-Abmahnung wirklich kostet

Die Zahl auf dem Schreiben ist nicht die Endrechnung. Rechne realistisch mit folgenden Posten:

Posten CLAIM (Welle 1) Kanzlei MK (Welle 2)
Vergleichsbetrag/Kosten der Gegenseite ca. 595,00 € ca. 2.274,00 €
Eigene Anwaltskosten (Verteidigung) 400,00–1.500,00 € 800,00–2.500,00 €
Technische Nachbesserung (Audit + Fixes) 1.000,00–10.000,00 € 1.000,00–10.000,00 €
Bußgeldrisiko MLBF (separat möglich) bis 100.000,00 € bis 100.000,00 €
Vertragsstrafe bei Wiederholung 5.100,00 € aufwärts 5.100,00 € aufwärts

Der größte Kostenblock ist fast nie die Abmahnung selbst, sondern die Kombination aus Anwaltskosten, tatsächlicher Nachbesserung und dem Vertragsstrafen-Risiko aus einer ungeprüft unterschriebenen Unterlassungserklärung.

Wann ist die Abmahnung angreifbar?

Fachanwälte bewerten BFSG-Abmahnungen nach vier Prüfkriterien. Je mehr davon negativ ausfallen, desto wahrscheinlicher kippt die Abmahnung:

Wettbewerbsverhältnis: Ein Mitbewerber im Sinne des § 8 Abs. 3 UWG muss ähnliche Produkte oder Dienstleistungen am selben Markt anbieten. Ein Webdesigner ist kein Mitbewerber eines Mode-Shops. Genau das hat Welle 1 systematisch schwach gelöst.

Konkretheit der Rüge: § 13 Abs. 2 Nr. 4 UWG verlangt, dass der gerügte Verstoß konkret dargelegt wird. Ein Screenshot ohne Analyse reicht nicht. Ein detaillierter Prüfbericht der K3 International GmbH schon eher.

Kleinstunternehmer-Ausnahme: Unter 10 Beschäftigten und 2 Mio. € Umsatz bist du aus der Dienstleistungspflicht raus. Das muss der Abmahner erst einmal widerlegen.

Marktverhaltensregel-Einstufung: Kein Gericht hat bisher entschieden, ob das BFSG eine Marktverhaltensregel im Sinne des § 3a UWG ist. Erste Urteile werden für die zweite Jahreshälfte 2026 erwartet. Bis dahin ist das Fundament jeder BFSG-Abmahnung juristisch nicht abgesichert. Allerdings: Der BGH hat im März 2025 entschieden, dass DSGVO-Verstöße über das UWG abmahnbar sind. Juristen werten das als Indiz dafür, dass es beim BFSG ähnlich ausgehen könnte.

Warum Zahlen dein Problem meist nicht löst

Wer den Vergleichsbetrag überweist, um Ruhe zu haben, macht in vielen Fällen einen Fehler. Aus zwei Gründen.

Erstens löst die Zahlung das behördliche Risiko nicht. Die MLBF in Magdeburg arbeitet unabhängig von Zivilabmahnungen. Wenn deine Website tatsächliche WCAG-Verstöße hat, bleibt dieses Risiko bestehen, auch nachdem du 595,00 € überwiesen hast. Die Behörde kann Bußgelder bis 100.000,00 € verhängen und im Extremfall den Betrieb deines Shops untersagen.

Zweitens fütterst du mit der Zahlung das Abmahn-Geschäftsmodell. Die Welle 1 wurde von der IT-Recht Kanzlei früh als rechtsmissbräuchliches Vorgehen im Sinne von § 242 BGB eingestuft. Je mehr Shops zahlen, desto mehr Schreiben gehen raus. Der nachhaltige Schutz ist nicht die Zahlung, sondern eine technisch barrierefreie Website.

Wie du dich für die Zukunft wirklich schützt

Drei Ebenen, die ineinandergreifen:

Ebene 1: Technischer Stand prüfen. WCAG 2.1 Level AA ist der Standard, den das BFSG praktisch verlangt. Fang mit einem automatisierten Check an (axe-core findet ca. 30–40 % aller Verstöße), ergänze um einen manuellen Test mit Screenreader und Tastatur. Für Shopify-Nutzer gibt es dazu einen eigenen Leitfaden im Shopify-Shop auf BFSG-Konformität prüfen.

Ebene 2: Barrierefreiheitserklärung online stellen. Das wird regelmäßig vergessen, ist aber eine eigenständige Pflicht nach § 14 BFSG. Ohne veröffentlichte Erklärung ist jede Website formal im roten Bereich, auch wenn sie technisch sauber ist. Mehr dazu im Ratgeber zur Barrierefreiheitserklärung erstellen.

Ebene 3: Monitoring etablieren. Barrierefreiheit ist kein Zustand, sondern ein Prozess. Bei jeder Theme-Änderung, jedem neuen Plugin, jeder Produktneuanlage können Verstöße entstehen. Ein regelmäßiger automatischer Scan (monatlich oder nach Deploys) fängt das rechtzeitig ab.

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Häufige Fragen zur BFSG-Abmahnung

Muss ich die BFSG-Abmahnung innerhalb der Frist beantworten?

Ja. Die im Schreiben gesetzte Frist ist keine Empfehlung. Wer nicht reagiert, riskiert eine einstweilige Verfügung, die ohne Anhörung erlassen werden kann und weitere Kosten auslöst. Selbst wenn du die Abmahnung für unberechtigt hältst: Innerhalb der Frist eine schriftliche Rückweisung durch deinen Anwalt versenden lassen.

Was passiert, wenn ich den Vergleichsbetrag einfach zahle?

Die Zahlung beendet in der Regel den zivilrechtlichen Teil dieser konkreten Abmahnung. Sie schützt dich aber nicht vor weiteren Abmahnungen anderer Kanzleien oder vor der Marktüberwachungsbehörde. Und ohne unterschriebene Unterlassungserklärung bleibt die Wiederholungsgefahr rechtlich bestehen. Eine Zahlung ohne anwaltliche Prüfung ist deshalb fast immer die teurere Option.

Kann die Abmahnung auch ins Leere laufen, wenn ich Kleinstunternehmer bin?

Wenn du gleichzeitig unter 10 Beschäftigte und unter 2 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme bleibst, giltst du als Kleinstunternehmen und bist für Dienstleistungen (wie einen Online-Shop) vom BFSG befreit. Ein Anwalt kann das mit einer kurzen Gegenabmahnung klarstellen. Wichtig: Für Produkthersteller gilt diese Ausnahme nicht.

Ist eine Abmahnung der Kanzlei MK anders zu behandeln als eine von CLAIM?

Ja. CLAIM-Schreiben gelten überwiegend als formell schwach und rechtlich angreifbar. Die Abmahnungen der Kanzlei MK mit dem K3-Prüfbericht sind formal deutlich sauberer. Beide sollten anwaltlich geprüft werden, aber bei MK-Schreiben ist die Prüfung dringender, weil die Erfolgsaussichten einer Klage höher sind.

Was ist eine modifizierte Unterlassungserklärung?

Die Unterlassungserklärung, die dem Schreiben beiliegt, ist fast immer zu weit formuliert und schützt einseitig die Gegenseite. Ein Anwalt formuliert eine modifizierte Version, die enger gefasst ist (nur der konkret gerügte Verstoß, nicht „kerngleiche" Verstöße ohne klare Definition) und bestimmte Risiken ausschließt. Sie beseitigt die Wiederholungsgefahr, ohne dich auf Jahre hinaus finanziell zu exponieren.

Wie lange dauert die gerichtliche Klärung, ob BFSG-Verstöße überhaupt abmahnfähig sind?

Erste Urteile dazu werden für die zweite Jahreshälfte 2026 erwartet. Bis dahin liegt die Rechtslage in einer Grauzone. Genau deshalb ist es strategisch oft sinnvoll, keine übereilten Zahlungen zu leisten, sondern Fristverlängerungen auszuhandeln und auf die ersten Urteile zu warten, sofern die Abmahnung formale Schwächen zeigt.

Fazit: Kühler Kopf schlägt schnelle Überweisung

Eine BFSG-Abmahnung ist ein ernster, aber in vielen Fällen angreifbarer Vorgang. Die Reihenfolge, die dich vor den teuersten Fehlern schützt: Frist notieren, nichts unterschreiben, nichts zahlen, eigenen Zustand prüfen, Anwalt einschalten. In dieser Reihenfolge, nicht in einer anderen.

Parallel dazu lohnt sich der technische Blick auf die eigene Seite. Wenn die im Prüfbericht aufgeführten Mängel real sind, musst du ohnehin nachbessern, egal ob die Abmahnung selbst durchgeht. Ein automatischer Scan zeigt dir in unter einer Minute, wo du tatsächlich stehst und was deine nächsten Schritte sind.

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Dieser Artikel informiert über die aktuelle Rechtslage und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei einer konkreten Abmahnung solltest du einen Fachanwalt für Wettbewerbsrecht oder IT-Recht einschalten. Autor: Christian Eiteneuer, Entwickler des BFSG-Scanners. Stand: April 2026.

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