Barrierefreiheitserklärung nach BFSG: Pflichtinhalte und Muster

16. April 2026 · Barrierefreiheit-Scanner TeamBarrierefreiheitserklärung erstellenBarrierefreiheitserklärung MusterBarrierefreiheitserklärung PflichtinhalteErklärung zur Barrierefreiheit BFSGAnlage 3 BFSG§ 14 BFSG Dienstleistungserbringer

Barrierefreiheitserklärung nach BFSG: Pflichtinhalte und Muster

Eine barrierefreie Website hilft dir nur, wenn du sie auch erklärst. Das BFSG verlangt seit dem 28. Juni 2025 von jedem Dienstleistungserbringer nicht nur technische Barrierefreiheit, sondern zusätzlich eine eigenständige Information darüber, wie diese Anforderungen erfüllt werden. In der Praxis wird genau dieser Teil regelmäßig vergessen, obwohl er in praktisch jeder Abmahnung und in jeder MLBF-Prüfung zuerst kontrolliert wird.

Der Grund ist einfach: Eine fehlende Erklärung sieht man sofort, technische WCAG-Verstöße muss man suchen. Wer keine Barrierefreiheitserklärung auf seiner Seite hat, liefert eine formale Angriffsfläche, die unabhängig vom tatsächlichen Zustand der Website gewertet wird.

Dieser Artikel führt dich durch die Pflichtinhalte nach Anlage 3 BFSG, zeigt dir konkrete Textbausteine, die du adaptieren kannst, und räumt mit den häufigsten Fehlern auf. Am Ende hast du eine Struktur, mit der du deine eigene Erklärung formulierst, oder weißt zumindest, was deine aktuelle Version noch nicht abdeckt.

Wer muss überhaupt eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen?

Die Pflicht trifft jeden Dienstleistungserbringer im Anwendungsbereich des BFSG. Konkret heißt das: Du brauchst eine Erklärung, wenn du Verbrauchern gegenüber digital eine Dienstleistung erbringst. Der mit Abstand häufigste Fall ist der Online-Shop mit Bestell- und Bezahlfunktion.

Weitere betroffene Konstellationen: Buchungsplattformen, digitale Terminbuchungen (etwa für Arztpraxen oder Handwerker), Bank- und Zahlungsdienstleistungen, elektronische Kommunikationsdienste, E-Book-Plattformen, Personenbeförderungs-Buchungen und Telekommunikationsdienste.

Nicht automatisch betroffen sind reine Unternehmens-Websites ohne Verbrauchervertrag (klassische B2B-Visitenkartenseiten) und Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und unter 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Für Kleinstunternehmer gilt die Ausnahme allerdings nur für Dienstleistungen. Wer Produkte herstellt und vertreibt, die in § 1 Abs. 2 BFSG aufgeführt sind (z. B. E-Book-Reader, Hardware für Kommunikation), fällt trotzdem unter die Pflichten.

Im Zweifel lohnt sich der Blick in den BFSG-Pflicht: Bin ich überhaupt betroffen?-Ratgeber mit einem Entscheidungsbaum für Grenzfälle.

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Die 6 Pflichtinhalte nach Anlage 3 BFSG

Das Gesetz selbst nennt die Erklärung technisch „Barrierefreiheitsinformationen" (§ 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG). In der Praxis hat sich „Barrierefreiheitserklärung" oder „Erklärung zur Barrierefreiheit" durchgesetzt, und beide Begriffe sind zulässig, solange der Inhalt stimmt. Genau dieser Inhalt ist in Anlage 3 zum BFSG abschließend geregelt.

1. Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Was bietest du an? Ein Satz reicht oft nicht, aber ein Absatz genügt. „Online-Shop für Bekleidung" ist zu dünn. Besser: „Online-Shop für Damen- und Herrenbekleidung inklusive Warenkorb, Nutzerkonto, Bezahlung über verschiedene Anbieter und Versandabwicklung." Die Beschreibung muss selbst in einem barrierefreien Format vorliegen (klar lesbar, als Text, nicht als Bild).

2. Beschreibung der geltenden Barrierefreiheitsanforderungen

Hier nennst du den rechtlichen und technischen Rahmen. Für Websites und Online-Shops ist das § 14 BFSG in Verbindung mit der BFSGV und der harmonisierten Norm EN 301 549, die wiederum auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA verweist. Die Norm wird in absehbarer Zeit auf WCAG 2.2 aktualisiert, aktuell gilt noch 2.1.

3. Beschreibung, wie die Dienstleistung die Anforderungen erfüllt

Das ist der inhaltsreichste Teil. Konkret: Welche Barrierefreiheits-Funktionen hast du umgesetzt? Der Abschnitt sollte folgende Punkte abdecken, wenn sie auf dich zutreffen:

  • Tastaturbedienbarkeit aller Funktionen ohne Maus
  • Kontraste nach WCAG-Vorgabe (mindestens 4,5:1 für Fließtext, 3:1 für größeren Text)
  • Alternativtexte für informative Bilder
  • Strukturierte Überschriften und semantisches HTML
  • Sichtbare Fokus-Indikatoren
  • Fehlermeldungen in Formularen mit klarer Beschreibung
  • Kompatibilität mit gängigen Screenreadern (JAWS, NVDA, VoiceOver)
  • Anpassbare Schriftgrößen und Textabstände
  • Bedienbarkeit per Zwei-Sinne-Prinzip (§ 12 BFSGV)

4. Erläuterungen zur Nutzung

Hier erklärst du in verständlicher Sprache, wie Nutzer die Barrierefreiheits-Features tatsächlich anwenden. Beispiel: „Sie können mit der Tab-Taste durch alle Produktkacheln navigieren. Mit Enter öffnen Sie das Produktdetail. Die Suchfunktion ist per Tastenkürzel Alt+S erreichbar." Das schreibt das Gesetz vor, weil eine technische Funktion nichts nützt, wenn sie niemand findet.

5. Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde

Seit dem 12. Januar 2026 ist die zentrale Behörde offiziell erreichbar: Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg. Die Kontaktdaten gehören zwingend in die Erklärung. Adresse: MLBF, c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt, Postfach 39 11 55, 39135 Magdeburg. E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de. Telefon: 0391 567 6970.

6. Feedback-Mechanismus

Du musst Nutzern eine Möglichkeit bieten, Barrieren zu melden. In der Praxis ist das eine E-Mail-Adresse oder ein Kontaktformular. Wichtig: Die Adresse muss realistisch bearbeitet werden, und der Feedback-Kanal selbst muss barrierefrei sein. Ein JPG mit einer E-Mail-Adresse darin erfüllt die Anforderung nicht.

Bei bekannten Einschränkungen (z. B. „unser Produktvideo hat noch keine Untertitel") empfiehlt sich zusätzlich eine ehrliche Auflistung. Das ist rechtlich nicht zwingend, wird aber im Zweifel positiv gewertet, weil es Transparenz zeigt.

Wo muss die Erklärung zu finden sein?

§ 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG lässt zwei Wege offen: in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder „auf andere deutlich wahrnehmbare Weise". Die erste Variante klingt einfacher, hat aber einen praktischen Nachteil. AGB müssen bei jeder Änderung versioniert werden, und eine Barrierefreiheitserklärung ist ein lebendiges Dokument, das sich regelmäßig anpasst.

Die empfohlene Lösung: Eine eigene Seite im Footer-Bereich, analog zu Impressum und Datenschutzerklärung. Etablierte Titel sind „Barrierefreiheit", „Erklärung zur Barrierefreiheit" oder „Barrierefreiheitsinformationen". Die Seite muss von jeder anderen Seite aus in maximal einem Klick erreichbar sein, also über einen permanenten Footer-Link oder das Hauptmenü.

Die Erklärungsseite selbst unterliegt denselben Barrierefreiheits-Anforderungen wie der Rest der Seite. Das bedeutet: Klare Typografie, ausreichende Kontraste, Überschriftenstruktur, keine Inhalte ausschließlich als Grafik, Screenreader-tauglich.

Muster-Aufbau mit Textbausteinen

Im Folgenden findest du eine Gliederung, die alle Pflichtinhalte abdeckt. Ersetze die eckigen Klammern durch deine eigenen Werte. Die Bausteine sind bewusst knapp gehalten, du kannst sie ausführlicher gestalten, aber nicht weglassen.

# Erklärung zur Barrierefreiheit
 
Die [Unternehmensname] ist bemüht, ihre Website und die darüber angebotenen
Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für
[Domain] und basiert auf § 14 BFSG in Verbindung mit Anlage 3 BFSG.
 
## Unsere Dienstleistung
 
Über [Domain] bieten wir [kurze Beschreibung: z. B. "einen Online-Shop für
Haushaltswaren mit Warenkorb-, Bezahl- und Versandfunktionen"] an.
 
## Geltende Anforderungen
 
Unsere Website orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines
(WCAG) 2.1 Level AA sowie an der Norm EN 301 549. Die rechtlichen Grundlagen
ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der
Verordnung zum BFSG (BFSGV).
 
## Wie wir die Anforderungen umsetzen
 
- Alle Funktionen sind per Tastatur erreichbar.
- Der Fokus-Rahmen ist sichtbar und gut erkennbar.
- Bilder mit informativem Inhalt haben Alternativtexte.
- Farbkontraste entsprechen mindestens 4,5:1 für Fließtext.
- Formulare enthalten beschreibende Labels und Fehlermeldungen.
- Die Website ist kompatibel mit gängigen Screenreadern (NVDA, JAWS, VoiceOver).
- Inhalte sind auf Zoomstufen bis 200 % ohne Verlust von Funktionalität nutzbar.
 
## Nutzungshinweise
 
Sie können mit der Tab-Taste zwischen allen interaktiven Elementen navigieren.
Die Hauptnavigation ist per Skip-Link am Seitenanfang überspringbar. Mit der
Enter-Taste bestätigen Sie Aktionen, mit Escape schließen Sie Dialoge.
 
## Bekannte Einschränkungen
 
[Ehrliche Auflistung, z. B.: "PDF-Dokumente aus dem Jahr 2023 sind noch nicht
vollständig barrierefrei. Wir arbeiten an einer Umstellung bis Ende 2026."]
 
## Feedback und Kontakt
 
Falls Sie eine Barriere auf unserer Website entdecken oder Inhalte in einem
zugänglicheren Format benötigen, kontaktieren Sie uns bitte:
 
- E-Mail: [barrierefreiheit@deinedomain.de]
- Telefon: [optional, aber empfehlenswert]
- Postanschrift: [Unternehmensadresse]
 
Wir bemühen uns, innerhalb von [Frist, z. B. 14 Tagen] zu antworten.
 
## Zuständige Marktüberwachungsbehörde
 
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten
und Dienstleistungen (MLBF)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Telefon: 0391 567 6970
 
## Stand der Erklärung
 
Diese Erklärung wurde zuletzt am [Datum] aktualisiert.

Das ist ein Gerüst, keine fertige Erklärung. Passe die Abschnitte an deine reale Situation an, sonst wird aus dem Dokument eine Schein-Erklärung, die mehr Risiko schafft als beseitigt. Wenn du schreibst „Formulare enthalten beschreibende Labels", das aber nicht stimmt, hast du die Angriffsfläche nur verlagert.

Ehrlichkeit schlägt Perfektion.
Eine Barrierefreiheitserklärung, die bekannte Lücken transparent macht, ist rechtlich stärker als eine, die Vollständigkeit vortäuscht. Bevor du die Textbausteine adaptierst, prüfe mit dem kostenlosen BFSG-Check, welche der Aussagen tatsächlich auf deine Seite zutreffen.

Die 7 häufigsten Fehler

Aus laufenden Abmahnverfahren und MLBF-Stichproben lassen sich klare Muster ableiten. Wenn einer dieser Punkte auf deine Erklärung zutrifft, gehört er als erstes auf die To-do-Liste.

Fehler 1: Keine Erklärung vorhanden. Der mit Abstand häufigste Fall. Die technische Umsetzung ist oft weiter fortgeschritten als die Dokumentation. Kein Footer-Link, kein Menüpunkt, nichts. Das ist eine eigenständige Pflichtverletzung nach § 14 BFSG, unabhängig vom tatsächlichen Barrierefreiheits-Zustand.

Fehler 2: Erklärung als PDF. Ein verlinktes PDF erfüllt die Anforderung nicht zuverlässig. Screenreader haben bei PDFs regelmäßig Probleme, und das Dokument selbst muss dann barrierefrei sein (getaggt, strukturiert, mit Leseflussreihenfolge). Einfacher ist immer eine HTML-Seite.

Fehler 3: Keine MLBF-Angabe. Vor dem 12. Januar 2026 war das verzeihlich, weil die Behörde noch nicht offiziell benannt war. Seitdem nicht mehr. Die vollständigen Kontaktdaten gehören in jede Erklärung.

Fehler 4: Copy-Paste aus BITV-Mustern. Die BITV-Mustererklärung für Behörden kursiert seit Jahren. Sie passt inhaltlich nur teilweise zum BFSG und enthält Bezüge, die für private Unternehmen nicht zutreffen (Schlichtungsstelle BGG, öffentliche Stellen). Ein unsauber adaptiertes Behördendokument wirkt vor der MLBF wie eine nicht ernsthafte Auseinandersetzung mit der Norm.

Fehler 5: Versprechen statt Beschreibung. Formulierungen wie „Wir werden in Zukunft alle Anforderungen erfüllen" oder „Barrierefreiheit ist uns wichtig" sind keine Erklärung im Rechtssinn. Gefordert ist die Beschreibung des Ist-Zustands, nicht eine Absichtserklärung.

Fehler 6: Feedback-Kanal ohne Adressat. Eine E-Mail barrierefreiheit@kleineshop.de, die auf keinen Verteiler läuft oder die niemand liest, ist rechtlich kein funktionierender Kanal. Richte einen Alias ein, der auf eine Person geht, die tatsächlich antwortet, und dokumentiere intern die Reaktionsfrist.

Fehler 7: Keine Aktualisierung. Die Erklärung ist kein Set-and-forget. Jede größere technische Änderung an der Seite (neues Theme, neues Checkout-System, neues Cookie-Banner) kann Inhalte der Erklärung obsolet machen. Das Datum „Stand" ist der erste Punkt, den ein Prüfer anschaut.

Wie aktuell muss die Erklärung sein?

Das Gesetz selbst nennt keine feste Turnus-Pflicht, aber aus der Logik des BFSG ergeben sich drei Anlässe, zu denen du nachsteuern musst.

Erstens: Bei jeder substanziellen Änderung an der Website. Neues Design, neues Checkout, neues CMS, neue Produktkategorie mit eigener Bedienlogik. Zweitens: Bei neuen bekannten Einschränkungen. Wenn ein Drittanbieter-Widget auf deiner Seite ein Barrierefreiheits-Problem einführt, gehört das in die Erklärung, bis es behoben ist. Drittens: Bei Änderungen am Rechtsrahmen. Die WCAG wird auf 2.2 angehoben, die BFSGV könnte angepasst werden, harmonisierte Normen werden aktualisiert.

In der Praxis hat sich ein halbjährlicher Review bewährt, unabhängig von konkreten Änderungen. Wer automatische Scans laufen lässt, kann die Ergebnisse in den Review-Zyklus integrieren und spart manuellen Aufwand. Für Shopify-Shops gibt es spezifische Trigger-Punkte wie Theme-Updates oder App-Installationen, die fast immer auch die Erklärung tangieren.

Häufige Fragen zur Barrierefreiheitserklärung

Reicht eine Barrierefreiheitserklärung, wenn die Website selbst noch Mängel hat?

Nein. Die Erklärung ist eine eigenständige Pflicht, ersetzt aber nicht die technische Umsetzung. Beide Pflichten laufen parallel. Eine vollständige Erklärung auf einer nicht barrierefreien Website ist sogar ein zusätzliches Problem, weil sie falsche Angaben enthält, die im Abmahnfall als irreführende Werbung gewertet werden können.

Muss die Erklärung in Leichter Sprache verfasst sein?

Das Gesetz verlangt „verständliche Sprache", nicht zwingend Leichte Sprache. Eine zusätzliche Version in Leichter Sprache wird von der Bundesfachstelle Barrierefreiheit empfohlen und wirkt im Zweifel positiv, ist aber für private Dienstleister keine Pflicht nach BFSG.

Gilt die Pflicht auch für Kleinstunternehmen?

Für reine Dienstleister mit weniger als 10 Beschäftigten und unter 2 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme gilt die Ausnahme nach § 3 Abs. 3 BFSG. Wer unter diese Grenze fällt, muss weder technisch barrierefrei sein noch eine Erklärung veröffentlichen. Für Produkthersteller gilt diese Ausnahme nicht.

Kann ich die Erklärung aus einem Generator nutzen?

Generatoren, die nur ein Standardformular ausfüllen, reichen meist nicht. Die Erklärung muss den tatsächlichen Zustand deiner Seite beschreiben. Ein Generator-Ergebnis sollte als Ausgangspunkt dienen, dem du konkrete Inhalte hinzufügst, vor allem bei den Abschnitten „Wie wir die Anforderungen umsetzen" und „Bekannte Einschränkungen".

Was passiert bei falschen Angaben in der Erklärung?

Rechtlich sind falsche Angaben in zwei Richtungen problematisch. Öffentlich-rechtlich kann die MLBF Nachbesserung verlangen. Zivilrechtlich können Mitbewerber die Erklärung als irreführende geschäftliche Handlung nach § 5 UWG abmahnen. Wer „vollständig barrierefrei" behauptet, obwohl WCAG-Verstöße offensichtlich sind, liefert damit selbst die Begründung für eine Abmahnung.

Muss ich die Erklärung übersetzen?

Für den deutschen Markt reicht eine deutsche Fassung. Wer Verbraucher in anderen EU-Ländern anspricht, sollte die Erklärung in den jeweiligen Landessprachen anbieten. Die Regel orientiert sich daran, in welcher Sprache der Bestellprozess geführt wird.

Fazit: Pflicht mit Rückenwind

Die Barrierefreiheitserklärung ist das eine Dokument, das die meisten Website-Betreiber technisch sofort umsetzen könnten, es aber übersehen. Sie schützt dich nicht vor technischer Prüfung deiner Seite, aber sie beseitigt eine formale Angriffsfläche, die in jeder Abmahnwelle zuerst abgeklopft wird. Der Aufwand, eine saubere Erklärung zu verfassen, liegt bei wenigen Stunden, und das Risiko, es nicht zu tun, ist real.

Wer ein gutes Dokument schreiben will, muss aber wissen, was auf der eigenen Seite tatsächlich umgesetzt ist. Genau dieser Zustand ist oft unklar. Ein automatisierter Scan gibt dir die Datengrundlage, auf der du die Abschnitte 3 und 4 deiner Erklärung substanziell ausfüllen kannst, statt Formeln zu übernehmen. Wenn bei dir gleichzeitig ein Abmahnschreiben eingetroffen ist, findest du im Ratgeber BFSG-Abmahnung erhalten: So reagierst du richtig die konkrete Sieben-Schritte-Reaktion.

Datenbasis für deine Erklärung in 60 Sekunden.
Der kostenlose BFSG-Check listet alle WCAG-2.1-Verstöße deiner Seite auf, inklusive Fehlerart, Codezeile und Schweregrad. Das ist die Grundlage, auf der du die Abschnitte „Wie wir die Anforderungen umsetzen" und „Bekannte Einschränkungen" ehrlich ausfüllen kannst.


Dieser Artikel informiert über die aktuelle Rechtslage und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die genannten Textbausteine sind Muster zur Orientierung und müssen an die jeweilige Dienstleistung und Website individuell angepasst werden. Stand: April 2026.

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