BFSG fuer Reisebueros & Reiseveranstalter

Reisebueros und Reiseveranstalter mit Online-Buchung sind vom BFSG betroffen. Barrierefreie Reise-Websites ermoeglichen allen Kunden die selbststaendige Reiseplanung und -buchung.

Warum ist das BFSG fuer Reisebueros & Reiseveranstalter relevant?

Online-Reisebuchungen sind elektronische Dienstleistungen im Sinne des BFSG. Ob Pauschalreise, Flugbuchung, Hotelvermittlung oder Mietwagen — wenn der Buchungsprozess online stattfindet, muss er barrierefrei sein. Dies betrifft auch Vergleichsportale und Buchungsplattformen.

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Haeufige Barrierefreiheits-Probleme bei Reisebueros & Reiseveranstalter
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Tipps fuer Reisebueros & Reiseveranstalter
  1. 1 Gestalten Sie den Buchungsprozess in klaren, sequentiellen Schritten mit deutlicher Fortschrittsanzeige.
  2. 2 Beschreiben Sie Reiseziele und Unterkuenfte textlich, nicht nur ueber Bilder.
  3. 3 Stellen Sie Reiseinformationen, AGB und Stornobedingungen als barrierefreie HTML-Seiten bereit.
Haeufig gestellte Fragen
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Hinweis: Diese Seite dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Konsultieren Sie fuer eine verbindliche Einschaetzung einen spezialisierten Anwalt.
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